Privathaftpflicht: Kinder sollten mitversichert sein
23.02.2012
Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder, denn sie kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die man ohne Absicht verursacht. Ohne Privathaftpflicht zahlt man oft hunderttausende Euro aus der eigenen Tasche, wenn man beispielsweise als Radfahrer einem Fußgänger bleibende Gesundheitsschäden zufügt oder als Mieter einen Brand verursacht und das Haus schwer beschädigt wird. Besonders wichtig ist die private Haftpflichtversicherung für Eltern, denn Kinder verursachen überdurchschnittlich häufig Haftpflichtschäden. Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass auch kleinere Kinder mitversichert sind – das ist je nach Anbieter nicht selbstverständlich.Nach deutschem Recht sind Kinder bis zum siebten Geburtstag deliktunfähig. Wenn ein Sechsjähriger beispielsweise mit dem Fußball die Fensterscheibe des Nachbarn zerstört, können weder er selbst noch seine Eltern für den Schaden haftbar gemacht werden, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht grob verletzt haben. Wenn Kinder Verkehrsunfälle verursachen, sind sie im Normalfall sogar erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahrs verantwortlich. Der Geschädigte hat im Ernstfall keinen Anspruch auf Schadensersatz, auch der Haftpflichtversicherer der Eltern muss grundsätzlich nicht zahlen. Um Streitigkeiten zwischen Eltern und Geschädigten zu vermeiden, leisten kundenfreundliche Haftpflichtversicherer aber auch für Schäden durch kleinere Kinder ihrer Kunden. Im Ernstfall prüfen sie nur, ob das Kind den reklamierten Schaden tatsächlich verursacht hat. Wenn das der Fall ist, verzichtet der Versicherer auf die „Einrede der Deliktunfähigkeit“ und begleicht den entstandenen Schaden. Die Versicherungssumme ist zwar meist begrenzt, erstklassige Anbieter ersetzen Schäden durch deliktunfähige Kinder aber bis zu einer Höhe von mindestens 30.000 Euro und verlangen höchstens 100 Euro Selbstbeteiligung.
Wenn Sie Kinder haben, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung auch für Schäden durch deliktunfähigen Nachwuchs einspringt. Andernfalls Versicherungsexperten und klären Sie, ob eine entsprechende Ergänzung in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden kann. Fall das nicht möglich ist, können Sie sich den gewünschten Haftpflicht-Schutz für die ganze Familie problemlos durch Wechsel zu einem leistungsstärkeren Anbieter sichern.
Quelle: finanztexter.de



